Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Prüfungs-Literatur

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen examenskommentare.de (im Folgenden kurz „der Vermieter“ genannt), RA Lutkin Lohausen, mit Sitz in Düsseldorf und dem Mieter, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung. Wiedersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Vermieter stimmt der Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermietung von juristischen Gesetzeskommentaren und/oder Gesetzestexten, die laut der Prüfungsordnung des jeweiligen Landesjustizprüfungsamtes des entsprechenden Bundeslandes, in dem der Mieter seine schriftlichen Prüfungen zum 2. juristischen Staatsexamen schreibt, benutzt werden dürfen und die ausdrücklich in dem jeweiligen Angebot genannt sind. Die Bücher und Gesetzestext-Sammlungen werden ausschließlich für den Zeitraum der schriftlichen Prüfungen im jeweiligen Bundesland vermietet.

Anmietungen für die mündlichen Prüfungen sind auf Anfrage möglich, bedürfen aber einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Die gemietete Literatur wird dem Mieter in einem Rollkoffer an dessen Wunschadresse (ausgenommen Packstationen der Dt. Post) per Lieferdienst geliefert. Der Versand erfolgt grundsätzlich mit dem Paketdienst DPD.

Der Mieter ist auch  zur Entrichtung des Mietpreises verpflichtet, wenn er wegen eines in seiner Person liegenden Grundes an einer Ausübung seines Gebrauchsrechtes gehindert ist. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Erteilt der Vermieter seine Zustimmung nicht, so bleibt die Zahlungspflicht des Mieters erhalten, es sei denn, der Mieter stellt einen Ersatzmieter. In einem solchen Fall wird nach Ablauf der Widerrufsfrist des Ersatzmieters die Bestellung des ursprünglichen Mieters kostenfrei storniert.

3. Endnutzerlizenzbedingung

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an natürliche Personen, die die juristische Literatur zum Zwecke der Prüfungsablegung der ersten oder  zweiten juristischen (mündlichen oder schriftlichen) Staatsprüfung benötigen. Die Mietdauer ist jeweils auf die Dauer des abzulegenden Prüfungsteils zuzüglich einer angemessenen Vor- und Rücklaufzeit von insgesamt max. 2 Wochen beschränkt. Eine Vermietung zu kommerziellen Zwecken des Mieters wird ausgeschlossen. Insbesondere eine Vermietung an Dritte zu unternehmerischen Zwecken (z.B. an Anwälte) stellt eine Vermietung zu kommerziellen Zwecken dar und wird damit ausdrücklich ausgeschlossen und untersagt. Auch eine Weitergabe der Mietsache durch den Mieter an andere natürliche Personen ist grundsätzlich untersagt, es sei denn dass die Mietsache im Einverständnis mit dem Vermieter, an einen Prüfling des Folgemonats übergeben wird.

4. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf www.examenskommentare.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar. Mit der Auswahl eines Produktes und dem Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ nimmt der Kunde das Angebot des Vermieters an. Zum Entstehen des Vertrages bedarf es keiner weiteren Bestätigung durch den Vermieter an den Besteller. Gleichwohl erhält der Besteller automatisch nach erfolgreicher Bestellung zu seiner Information eine Bestätigungs-E-Mail mit den entsprechenden Details zu seiner Bestellung. Die Bestellung kann nur abgegeben werden, wenn der Mieter die Checkboxen „AGB gelesen und akzeptiert“, „Widerrufsrecht“, „Keine Notizen“ und „Datenschutz“ anklickt und damit diese Vertragsbedingungen akzeptiert.

5. Preise und Versandkosten
Alle auf examenskommentare.de angegebenen Preise sind Brutto-Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten somit die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

Bei der Bestellung von Examensliteratur zur Miete werden dem Besteller die Liefer- und Versandkosten wird dem Mieter eine Versandkostenpauschale von 20,- € berechnet. Die Versandkostenpauschale wird jeweils pro Koffer bzw. Paket berechnet. Sie fällt demnach nur einmal an, wenn ein Mieter sowohl Kommentare, als auch Gesetzestexte bestellt, da beides in einem Koffer geliefert wird.

6. Zahlungsart und Fälligkeit
Der Mieter erhält seine Rechnung in der Regel ca. 1 Monat vor seinem Examenstermin per E-Mail zugestellt. Der Mietpreis ist vom Mieter auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Rechnungsbetrag wird spätestens 2 Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.

Eine Herausgabe bzw. Versendung der Mietsache erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlung des Mietpreises. Der Mieter ist insoweit vorleistungspflichtig.

7. Liefertermin, Vormerkung bei Nichtverfügbarkeit
Die Kommentarpakete und/oder Gesetzestexte werden von dem Vermieter nach Rücklauf aus dem Vortermin und in der Regel mindestens 7 Tage vor der 1. schriftlichen Klausur an die von dem Mieter angegebene Adresse versendet. Ist ein Versand der Bücher aufgrund eines Umstandes, den der Vermieter zu vertreten hat, nicht spätestens 3 Tage vor dem Examensbeginn möglich, versendet der Vermieter die Bücher per Expressversand auf seine Kosten.

Der Mieter ist verpflichtet die Zustellung des Paketes zu ermöglichen und den Sendungsverlauf anhand der übermittelten Sendungsnummer zu verfolgen und notfalls umgehend mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um eventuell bestehende Zustellhindernisse zu beseitigen.

Sofern der Vermieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung, Verschiebung eines Veröffentlichungstermins einer neuen Auflage), wird er den Mieter hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Dies kann der Vermieter über einen Hinweis auf seiner Startseite seiner Webseite vornehmen.

Wird dem Vermieter eine Neuauflage einer oder mehrerer Gesetzeskommentare bzw. -texte vom Verlag C.H. Beck nicht mindestens 1 Woche vor der 1. Examensklausur des Mieters geliefert, ist der Vermieter zum Schutz des Mieters berechtigt, die zu dem Zeitpunkt vorliegende aktuelle Auflage zu liefern. Literatur, die nach dem 15. Tag des Vormonats des Examenstermins veröffentlicht wird, kann dem Mieter auf dessen Wunsch nachgesendet werden. In einem solchen Fall hat der Mieter die Kosten des Versandes zu tragen.

Wird eine Versendung auf Wunsch des Mieters weniger als drei Werktage vor der 1. Klausur des Mieters ausgeführt, so trägt der Mieter das Risiko einer verspäteten Zustellung. Für solche Fälle kann der Mieter, gegen Übernahme der anfallenden Portokosten, eine Expresslieferung in Auftrag geben.

8. Vormerkung
Sollte eine Termin bereits ausgebucht sein, so kann sich der Mieter für den Fall der späteren Verfügbarkeit (z.B. nach Stornierung eines anderen Kunden, Erhöhung des Kontingents) vormerken lassen. Der Mieter kann die Vormerkung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich, per Telefax oder E-Mail widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an:

examenskommentare.de
Jahnstr. 10
40215 Düsseldorf
Fax: 0211-43637573
E-Mail: info@examenskommentare.de

Im Falle einer nicht widerrufenen Vormerkung kommt der Vertrag zustande, wenn der Vermieter dem Mieter eine Auftragsbestätigung per E-Mail übersendet oder wenn das Kommentar-Paket dem Mieter zugeht.

9. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, die am Versandtag aktuellen und lieferbaren Auflagen der Examenskommentare und/oder Gesetzestexte zu versenden. Erscheint vor oder nach dem Versand eine Neuauflage der Examenskommentare und/oder Gesetzestexte, die zum Zeitpunkt des Versands dem Vermieter von Verlagsseite noch nicht geliefert wurde, so kann die jeweilige Neuauflage auf Wunsch des Mieters und bei Übernahme der Kosten durch den Mieter, nachgesendet werden.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kommentare vor dem Versand bzw. vor der Ausgabe augenscheinlich auf Fehler in den Exemplaren (z. B. Löcher, fehlende Seiten, Brandlöcher, Notizen, Markierungen usw.) grob zu überprüfen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jede Seite einzeln zu überprüfen.

Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass jeder Mieter, der seine schriftlichen Prüfungen am OLG Düsseldorf absolviert, nach der letzten Klausur die gemieteten Kommentare (und Koffer) direkt vor Ort zurückgeben kann. Der Vermieter wird hierzu bis mindestens eine halbe Stunde nach Ende der letzten Klausur vor dem OLG Düsseldorf zur Entgegennahme bereitstehen.

10. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt die Herausgabe bzw. den Versand der Mietsache zu verweigern.

Der Mieter ist verpflichtet, die Kommentare sorgsam zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Er hat jede Form von Eintragungen, Notitzen, Unterstreichungen oder Markierungen oder ähnlichem in den gemieteten Büchern zu unterlassen. Die Verwendung von sog. „Post-its“ ist nur insofern erlaubt, als diese -vor dem Rückversand der Bücher- aus den Büchern wieder rückstandslos und ohne Beschädigung der Bücher entfernt werden. Sendet der Mieter Bücher mit „Post-its“ zurück, so kann der Vermieter das jeweilige Buch/Werk dem Mieter in Rechnung stellen. Der Mieter erhält dann das jeweilige Buch/Werk zur Überlassung übersendet.

Nach der letzten Klausur hat der Mieter die Bücher innerhalb eines Werktages an den Vermieter zurückzuschicken. Hierzu kann der Mieter die übermittelte Retourenmarke des DPD verwenden. Es ist darauf zu achten, dass die Retourenmarke mit den Absenderangaben des Mieters versehen wird.

Erfolgt der Rückversand durch den Mieter nicht einen Werktag nach der letzten Klausur und ist dadurch eine rechtzeitige Weiterleitung an den nachfolgenden Mieter gefährdet, so ist der Vermieter berechtigt, die gesamte Kommentarsammlung und oder Gesetzestexte auf Kosten des Mieters neu zu beschaffen. Nach Ablauf der Vermietung erhält der Vormieter die als Ersatz gekauften Bücher nach Zahlung des Neupreises zugesendet. Der Mieter hat die rechtzeitige Versendung der Bücher nachzuweisen.

Der Mieter muss sich innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Koffers vom ordnungsgemäßen Zustand der Kommentare und/oder Gesetze überzeugen. Mängel müssen dem Vermieter unverzüglich schriftlich (per Mail) oder telefonisch mitgeteilt werden. Werden innerhalb dieser Frist vom Mieter keine Mängel genannt, so erkennt er die Kommentare als ordnungsgemäß an. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Mieters.

11. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden an den von ihm gemieteten Büchern, die durch die Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und zum sorgfältigem Umgang mit der Mietsache und/oder die sich aus Nr. 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, entstehen. Insoweit haftet er auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle der Nichtbeachtung ist der Vermieter berechtigt die Rücknahme zu verweigern und den Wiederbeschaffungswert (= Laden-Verkaufspreis) der betroffenen Mietsache zu verlangen.

Bei Verlust der Mietsache auf postalischem Wege entsteht keine Haftung des Mieters. Er verpflichtet sich jedoch in einem solchen Fall den Anspruch gegen das Transportunternehmen im Wege der Drittschadensliquidation an den Vermieter abzutreten.

12. Sonderkündigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter ist aufgrund einer Lizenzvereinbarung mit dem C.H. Beck-Verlag berechtigt, die hier angebotene Literatur des Verlags an Examenskandidaten zu vermieten.

Für den Fall, dass die Lizenzvereinbarung von Seiten des C.H. Beck-Verlags gekündigt wird, ist der Vermieter verpflichtet, die Durchführung der Mietverträge spätestens 9 Monate nach der Kündigung einzustellen. Die Vermieterin hat daher das Recht die Mietverträge außerordentlich zu kündigen, deren Durchführung Ihr vom C.H.-Beck Verlag untersagt wird.

Der Vermieter wird alle Mieter schnellstmöglich (mindestens 6 monate vor Prüfungsbeginn) von der Kündigung in Kenntnis setzen, so dass die betroffenen Mieter sich die Literatur rechtzeitig anderweitig für Ihre Prüfung besorgen können.

13. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.